Externer Datenschutzbeauftragter (eDSB) auch für Ihr Unternehmen

Hauptaufgabe des Datenschutzbeauftragten ist die Einhaltung der DS-GVO und anderer relevanten Vorschriften zum Datenschutz hinzuwirken.

Er berät die Geschäftsführung allgemein in Fragen des Datenschutzes, kontrolliert die Einhaltung der Unternehmensprozesse im Hinblick auf datenschutzrelevante Bereiche, schult (unterweist) Mitarbeiter und überprüft regelmäßig die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) im Unternehmen und erstellt daraus einen Bericht für die Geschäftsführung.

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (Nach Art. 39 DS-GVO)

(1)Dem Datenschutzbeauftragten obliegen zumindest folgende Aufgaben:

  1. Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten;
  2. Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen;
  3. Beratung — auf Anfrage — im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35;
  4. Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde;
  5. Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.

(2)Der Datenschutzbeauftragte trägt bei der Erfüllung seiner Aufgaben dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiko gebührend Rechnung, wobei er die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung berücksichtigt.

Warum ein externer Datenschutzbeauftragter?

die Bestellung eines DSB (innerbetrieblich oder extern) ist verpflichtend für Unternehmen bei denen ständig mindestens 10 Personen mit der automatisierten, oder mindestens 20 Personen mit der automatisierten oder nicht-automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten befaßt sind.

Ein eDSB hat eine neutrale Position auch innerhalb des Unternehmens und kann durch eine unvoreingenommene Herangehensweise Lücken einfacher aufdecken; Interessenskonflikte im Unternehmen sind ausgeschlossen.

Keine Notwendigkeit zur Abstellung eines Mitarbeiters für Zwecke des Datenschutzes, damit Wegfall des erweiterten Kündigungsschutzes für Mitarbeiter.

transparente, kalkulierbare Kostenstruktur

 

Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor Ordnungswidrigkeitsverfahren die sich aus der Verletzung Ihrer Kontrollpflichten ergeben.

Sprechen Sie uns an!

02241-3939-700 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihre E-Mail auf dem Weg zu uns ungelesen bleibt, verschlüsseln Sie Ihre Nachricht. Dazu können Sie unseren öffentlichen PGP-Schlüssel verwenden.

Der dazugehörige Fingerprint lautet: B9AC 1461 1568 5204 7003  F800 DAD6 F796 EC1B 6DAD. 

 

Herr Patrick A. Scholz ist TÜV zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor

und hat dadurch die notwendige Fachkunde nach §38(1) BDSG und Art. 37(5) DS-GVO nachgeweisen.

BvD Mitglied

Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.